Appartment Indira
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2-Bettwohnung
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ab pro Einheit/Nacht
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2-Bettwohnung Kursteilnehmer Askl. Klinik 7 Nächte
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ab pro Einheit/ 7 Nächte
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2-Bettwohnung Kursteilnehmer Askl. Klinik 8 Nächte
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ab pro Einheit/ 8 Nächte
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2-Bettwohnung Kursteilnehmer Askl. Klinik 9 Nächte
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ab pro Einheit/ 9 Nächte
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2-Bettwohnung Kursteilnehmer Askl. Klinik10 Nächte
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ab pro Einheit/ 10 Nächte
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Appartment Indira ist ein 1-Zimmer-Appartment im 1.OG eines gepflegten, ehemaligen Gästehauses am Rande des Neubaugebiets "Leinenborn" und verfügt über einen Wohn- und Schlafraum mit einem 1,60m-Doppelbett, einer Einbauküche, Dusch-WC, Balkon, Internetanschluss, Bluetooth-Musikanlage und SAT-TV. Dieses Appartment wurde im Februar 2019 fertiggestellt.
Unser Haus liegt in ruhiger Ortsrandlage von Bad Sobernheim, in unmittelbarer Nachbarschaft zu den vielfältigen Freizeitangeboten. Die Entfernungen und Gehminuten im einzelnen:
Naherad-/Wanderweg: 250m/3 Min.
Barfußpfad: 250m/3 Min.
Frei- und Erlebnisbad am Rosenberg: 300m/5Min.
Saunarium: 300m/5 Min.
Minigolfplatz: 500m/8 Min.
Segelflugplatz: 500m/12 Min.
Freilichtmuseum: 900m/12 Min.
Draisinenstation Staudernheim: 2500m/30 Min.
5. Rücktritt durch den Mieter
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit:
20% des Mietpreises (mindestens jedoch 25 EURO)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit:
50% des Mietpreises
Danach und bei Nichterscheinen :
90% des Mietpreises
c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
d) Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
Bitte teilen Sie uns spätestens einen Tag vor Anreise Ihre voraussichtliche Ankunftszeit mit.
Haustiere willkommen
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Familienfreundlich
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Rollstuhlfahrer
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Eigenes Restaurant
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WiFi
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Ruhige Lage
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Bewertungsübersicht |
Quellen-Analyse |